Soziales und Betreuungen

Von Gesetzes wegen ist es unsere Aufgabe, unsere Mandanten bzw. Mandantinnen unabhängig in juristischer Hinsicht zu beraten. Der Mandant bzw. die Mandantin ist dabei stets der Mittelpunkt unserer Tätigkeit und das Wohl des Mandanten bzw. der Mandantin muss stets berücksichtigt und beachtet werden.

Da uns jeder Mensch wichtig ist, stehen wir auch für unsere sozialen Verpflichtungen ein. Neben unserem Engagement durch Spendenleistungen und/oder Ähnliches übernehmen wir auch berufsrechtliche Betreuungen nach §§ 1901 ff. BGB.

In einer Demokratie muss auch „jedermann“ der Zugang zum Recht und/oder der Zugang zur Justiz gewährt werden, sodass es aus unserer Sicht auch zu unserer Aufgabe zählt, den vermeintlich wirtschaftlich schwächsten in unserer Gesellschaft ein offenes Ohr zu gewähren und in juristischen Angelegenheiten zu unterstützen. Wir übernehmen daher regelmäßig auch Fälle nach der sogenannten Beratungshilfe bzw. der Prozesskostenhilfe.

Gerne möchten Sie unkompliziert telefonisch mit uns in Verbindung treten, sofern und soweit wir Sie unterstützen können/dürfen.

 
 
 
 
Anruf
Infos